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   VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1360/20.F   

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https://dejure.org/2020,17309
VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1360/20.F (https://dejure.org/2020,17309)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.06.2020 - 5 L 1360/20.F (https://dejure.org/2020,17309)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 5 L 1360/20.F (https://dejure.org/2020,17309)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 Nr 2 Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, § 40 Abs 1 Nr 4 HSOG, § 40 Abs 1 Nr 1 HSOG, § 8 Nr 6 Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
    Einordnung einer Videokabine als einer Prostitutionsstätte ähnlichen Einrichtung aufgrund faktischer Nutzung (Fortführung 5 L 1229/20.F)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einordnung einer Videokabine als einer Prostitutionsstätte ähnlichen Einrichtung ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Frankfurt/Main, 04.06.2020 - 5 L 1229/20

    Einordnung einer Videokabine als einer Prostitutionsstätte ähnlichen Einrichtung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1360/20
    5 L 1229/20.F ).

    Gleichgeartete Ladengeschäfte betreibt der Geschäftsführer der Antragstellerin zu 1) auch in der I-Straße (Az.: 5 L 1229/20.F ) und in der J-Straße (Az.: 5 L 1362/20.F ) in C-Stadt.

    Anders als in dem unter der Geschäftsnummer 5 L 1229/20.F geführten Parallelverfahren zu dem Betrieb des Geschäftsführers der Antragstellerin zu 1) in der I-Straße in C-Stadt fehlten vorliegend jegliche Einzelfälle, in denen mehr als eine Person in einer Videokabine anwesend gewesen seien.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie den Inhalt der Gerichtsakten 5 L 1229/20.F und 5 L 1362/20.F Bezug genommen, der zum Gegenstand der Entscheidungsfindung gemacht worden ist.

    Dass die Antragsgegnerin mit § 40 Abs. 1 Nr. 1 HSOG möglicherweise die falsche Ermächtigungsgrundlage für die Sicherstellung der Videokabinen herangezogen hat, führt nicht zur offensichtlichen Rechtswidrigkeit, da vorliegend das Wesen der angefochtenen Sicherstellungsverfügung durch einen Austausch der Ermächtigungsgrundlage nicht verändert werden würde (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 4 Juni 2020 - 5 L 1229/20.F -, juris Rn. 22 mit weiteren Ausführungen).

    Aufgrund des belegten Versuchs der Vornahme sexueller Handlungen in den Videokabinen sind diese vorliegend aufgrund der faktischen Nutzung als einer Prostitutionsstätte ähnlichen Einrichtung zu klassifizieren (vgl. hierzu VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 5 L 1229/20.F - juris Rn. 32 ff. mit weiteren Ausführungen).

    Durch die faktische Nutzung der Videokabinen als Ort zur Ausübung der Prostitution bzw. sexueller Handlungen (siehe hierzu VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 5 L 1229/20.F - juris), die die Antragsteller nachweislich zumindest im Januar 2020 nicht hinreichend unterbunden haben, sind "tatsächliche Anhaltspunkte" gegeben, dass auch zukünftig unter Geltung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung solche (sexuellen) Kontakte stattfinden könnten.

  • VGH Hessen, 08.06.2020 - 8 B 1446/20

    Bordelle in Hessen bleiben weiterhin geschlossen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1360/20
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 8. Juni 2020 (Az.: 8 B 1446/20.N , juris Rn. 38 ) zu der Schließung von Prostitutionsstätten ausgeführt:.

    Gerade auch dieser Gefahr will der Verordnungsgeber aber mit der vorläufigen Beibehaltung der Schließung derartiger Einrichtungen begegnen und hierin liegt auch einer der wesentlichen Unterschiede zu den sonstigen Dienstleistungserbringern, die ihre Dienste - unter Auflagen - mittlerweile wieder anbieten dürfen" ( HessVGH, Beschluss vom 08. Juni 2020 - 8 B 1446/20.N -, juris Rn. 36 ).

  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1362/20

    Einordnung einer Videokabine als einer Prostitutionsstätte ähnlichen Einrichtung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1360/20
    Gleichgeartete Ladengeschäfte betreibt der Geschäftsführer der Antragstellerin zu 1) auch in der I-Straße (Az.: 5 L 1229/20.F ) und in der J-Straße (Az.: 5 L 1362/20.F ) in C-Stadt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie den Inhalt der Gerichtsakten 5 L 1229/20.F und 5 L 1362/20.F Bezug genommen, der zum Gegenstand der Entscheidungsfindung gemacht worden ist.

  • OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der CoronaVV SL; Prostitutionsstätten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1360/20
    Bei lebensnaher Betrachtung dürfte daher kaum zu erwarten sein, dass im Falle eines Corona- Ausbruchs die Infektionsketten zu verfolgen sind (vgl. ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris Rdnr. 14).
  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1360/20
    Dabei ist voranzustellen, dass das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung einer hochansteckenden Viruserkrankung und am Schutze der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens in Deutschland und des in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen tätigen Personals vor einer akuten Überlastung das private Interesse Einzelner auch an einer uneingeschränkten Ausübung eines Gewerbebetriebes überwiegen kann (vgl. dazu bereits BVerfG, Ablehnung einstweiliger Anordnung vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - unter Hinweis auf BayVerfGH, Entscheidung vom 26. März 2020 - 6-VII-20 - und BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 - jeweils zur Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (GVBl. 178); Beschluss vom 1. April 2020 - 2 B 925/20 - jeweils nach juris).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1360/20
    Dabei ist voranzustellen, dass das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung einer hochansteckenden Viruserkrankung und am Schutze der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens in Deutschland und des in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen tätigen Personals vor einer akuten Überlastung das private Interesse Einzelner auch an einer uneingeschränkten Ausübung eines Gewerbebetriebes überwiegen kann (vgl. dazu bereits BVerfG, Ablehnung einstweiliger Anordnung vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - unter Hinweis auf BayVerfGH, Entscheidung vom 26. März 2020 - 6-VII-20 - und BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 - jeweils zur Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (GVBl. 178); Beschluss vom 1. April 2020 - 2 B 925/20 - jeweils nach juris).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1360/20
    Dabei ist voranzustellen, dass das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung einer hochansteckenden Viruserkrankung und am Schutze der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens in Deutschland und des in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen tätigen Personals vor einer akuten Überlastung das private Interesse Einzelner auch an einer uneingeschränkten Ausübung eines Gewerbebetriebes überwiegen kann (vgl. dazu bereits BVerfG, Ablehnung einstweiliger Anordnung vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - unter Hinweis auf BayVerfGH, Entscheidung vom 26. März 2020 - 6-VII-20 - und BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 - jeweils zur Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (GVBl. 178); Beschluss vom 1. April 2020 - 2 B 925/20 - jeweils nach juris).
  • VGH Hessen, 01.04.2020 - 2 B 925/20

    Keine Versammlung in Gießen zum Thema Straßenbahn

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1360/20
    Dabei ist voranzustellen, dass das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung einer hochansteckenden Viruserkrankung und am Schutze der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens in Deutschland und des in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen tätigen Personals vor einer akuten Überlastung das private Interesse Einzelner auch an einer uneingeschränkten Ausübung eines Gewerbebetriebes überwiegen kann (vgl. dazu bereits BVerfG, Ablehnung einstweiliger Anordnung vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - unter Hinweis auf BayVerfGH, Entscheidung vom 26. März 2020 - 6-VII-20 - und BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 - jeweils zur Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (GVBl. 178); Beschluss vom 1. April 2020 - 2 B 925/20 - jeweils nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 1 S 1813/17

    Anfechtungsklage gegen Sicherstellungsverfügung; maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1360/20
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügung kommt es nicht isoliert darauf an, wie sich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses am 6. Mai 2020 darstellte, da es sich bei der angegriffenen Sicherstellungsverfügung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. VGH BW, Urteil vom 9. April 2019 - 1 S 1813/17 -, juris Rn. 47; VG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2019 - 5 K 2846/18.F -, juris Rn. 14 , jeweils m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 2846/18

    Präventive Anschlusssicherstellung von Geld

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1360/20
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügung kommt es nicht isoliert darauf an, wie sich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses am 6. Mai 2020 darstellte, da es sich bei der angegriffenen Sicherstellungsverfügung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. VGH BW, Urteil vom 9. April 2019 - 1 S 1813/17 -, juris Rn. 47; VG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2019 - 5 K 2846/18.F -, juris Rn. 14 , jeweils m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1362/20

    Einordnung einer Videokabine als einer Prostitutionsstätte ähnlichen Einrichtung

    Gleichgeartete Ladengeschäfte betreibt der Antragsteller zu 1) auch in der J-Straße (Az.: 5 L 1229/20.F ) und gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer in der L-Straße (Az.: 5 L 1360/20.F ) in C-Stadt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie den Inhalt der Gerichtsakten 5 L 1229/20.F und 5 L 1360/20.F .

  • VG Frankfurt/Main, 04.06.2020 - 5 L 1229/20

    Einordnung einer Videokabine als einer Prostitutionsstätte ähnlichen Einrichtung

    Auch in einem weiteren Betrieb des Antragstellers zu 1), dem J (Az.: 5 L 1360/20.F ) sei es bei einer Kontrolle am 14. Januar 2020 zu einem Nutzungsverstoß gekommen.
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